Der Notiz-Blog, der sich gewaschen hat

Matsch-Pfütze

Monat: April 2026

Auf den (Flucht-)Punkt gebracht – Zu Thomas Strässles „Fluchtnovelle“

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Neulich ist mir bewusst geworden, dass ich spätestens in der Mittelstufe meiner Gymnasialzeit mit dem literarischen Motiv der Flucht vertraut gemacht wurde. Den Roman Die große Flatter (1977) von Leonie Ossowski (1925-2019) thematisiert den Ausbruch aus einem eingeengten und zugleich zerrütteten sozialen Milieu. Damals, Mitte der 1990er Jahre, war das Jugendbuch die ideale Möglichkeit, auf literarische Weise Lebensverhältnissen zu begegnen, die ich bis dato als Jugendlicher nicht kennengelernt hatte.

Mehr als 30 Jahre später stieß ich auf die Fluchtnovelle (2024) von Thomas Strässle, Professor für Neuere Deutsche und vergleichende Literatur-wissenschaft an der Universität Zürich und seit 2023 Juror beim Ingeborg-Bachmann-Wettbewerb in Klagenfurt. In der Novelle wird das Motiv der (politischen) Flucht so präsent, dass es mir nicht mehr aus dem Kopf geht. In vorgestanzte Raster passt die Lektüreerfahrung ebenfalls nicht hinein, da sie eben nicht einschlägige Vorkenntnisse zur DDR-Zeit zur politischen Wende 1989-1990 aufruft. Vielmehr geht es um eine Flucht von der DDR in die Schweiz über den Transitort Prag im Juli 1966, genauer gesagt über den Flughafen-Prag-Ruzyně, wo das Fluchtereignis im Grund seinen Kulminationspunkt findet. Die Republikflüchtige ist keine geringere als Thomas Strässles Mutter, die mit einem gefälschten Pass zusammen mit ihrem Freund und späteren Vater des Autoren in die Linienmaschine nach Zürich steigt.

Da ich genauso wie im Sommersemester 2024/2025 dieses Jahr wieder einen Sprachkurs zum Thema Deutsche Rechtssprache halte, sind mir in der Novelle besonders die vielen Zitate und Passagen aufgefallen, die entweder aus originalen Rechtstexten stammen oder in einem Duktus verfasst sind, in dem Handlungen von Rechtssubjekten beschrieben werden und amtlichen Charakter haben. Das vierzehnte Kapitel besteht vollständig aus diesem sprachlichen Material: Es trägt den Titel „Brief an die Polizei“. Thomas Strässle hat mir in einer E-Mail bestätigt, dass es aus einem Originaldokument besteht und nur „geringfügig überarbeitet“ worden ist. Mein Eindruck hierbei ist, dass die meist als trocken und schwerfällig angesehene Rechtssprache in diesem Kapitel nicht nur die Narration vorantreibt, sondern auch der Novelle, einem literarischen Genre, einen gewissen Glanz verleiht. Warum habe ich diesen Eindruck?    

In der Novelle, die ja im Kern getreu dem Genre eine außerordentliche Begebenheit enthält, wird das Thema Republikflucht so geschickt beleuchtet, dass der Leser im Bilde ist, gerade was die Durchführung an Vorbereitungen betrifft. Dazu kommen die Konsequenzen, nämlich Gefängnis oder Bußgeld, die mit einem gefälschten Ausweisdokument selbst im Zielland drohen. Bereits im zweiten Kapitel wird aus dem Schweizerischen Strafgesetzbuch zitiert:

Die Tathandlung besteht im Fälschen (=Totalfälschung) oder Verfälschen (=eigenmächtiges, nachträgliches Abändern) oder im Gebrauch eines unechten Ausweises oder im Missbrauch eines echten Ausweises.

Im gleichen Kapitel verweist der Autor, der ja auch Erzähler ist, darauf, dass die Fälschungstat, zu der sein Vater dessen ehemalige Freundin anstiftete, zwar illegal sei, aber ein „übergeordnetes moralisches Interesse“ habe. Der ausgestellte Schweizer Pass würde ihren Namen mit dem Foto der neuen Freundin enthalten. Damit ist das Fundament für den weiteren Handlungsverlauf gelegt.

Im achten Kapitel wird dann recht ausführlich über die Gesetzeslage in der DDR gesprochen, vor allem über den Paragrafen 213 des 1968 in Kraft getretenen Strafgesetzbuches, also erst ca. zwei Jahre nach der erfolgreichen Flucht im Sommer 1966. In Absatz 2 ist die Rede von „Missbrauch oder Fälschung von Ausweisen oder Grenzübertrittsdokumenten, durch Anwendung falscher derartiger Dokumente oder unter Ausnutzung eines Verstecks“, was, wie der Erzähler präzise angibt, eine „Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren“ nach sich ziehen kann.

Das neunte Kapitel kommt ganz ohne juristische Sprache aus. Darin wird geschildert, wie Strässles Vater genau die „Einreiseformalitäten und die Ausreisekontrolle, die Zollabfertigung und den Einsteigevorgang, die Positionen der Kontrollposten und die Aufteilung der Räume“ begutachtet und dabei eine gewisse „Lässigkeit ohne Nachlässigkeit“ feststellt. Ich kann mir genau vorstellen, dass diese genauen Beobachtungen entscheidend für für eine erfolgreiche Republikflucht waren, deren wichtigste Umsetzungsschritte dann erfolgten, wenn augenscheinlich ein Fluchtversuch eben nicht vorliegt, also während des legalen mehrtägigen Aufenhaltes in Prag. Mit diesem Gedanken im Hinterkopf folgt Beschreibung der Produktion des Falsifikats im zehnten Kapitel, die selbstverständlich professionelle Helfer, nämlich eine Stempelfabrik erforderte, um das selbstgebastelte Dokument herzustellen.

Schließlich gilt der Fokus dem vierzehnten Kapitel: Der bereits erwähnte Brief an die Schweizer Polizei ist schon deswegen ungewöhnlich, weil er anders als die meisten anderen Schriftstücke an und von der Polizei über ein Ereignis, zum Beispiel einen Unfall handeln. Er schildert hingegen eine Tatfolge, die zum Zeitpunkt der Niederschrift größtenteils noch nicht durchgeführt wurde. Formell enthält er vierzehn nummerierte Punkte, wobei der dritte Punkt noch in zwei und der vierte Punkt in vier Kleinbuchstaben (a) und b) bzw. a) – d)) unterteilt ist. Nur der erste Punkt des Unterzeichneten über den Flug von Zürich-Kloten nach Prag am 12. Juli 1966, wird im Perfekt verwendet. Jeder Punkt ist detailliert vorgetragen, so dass die Fluchtpläne genauestens nachvollzogen werden können. Wäre das Vertrauen in einen demokratischen Staat nicht so groß, würde so ein Schriftstück nicht existieren. Es ist ideologiefrei mit dem Anspruch auf Ehrlichkeit (siehe Punkt 10) in Bezug auf den Gesetzesverstoß durch Urkundenfälschung und auf Wahrheit (siehe Punkte 13) verfasst. Außerdem ist der Anspruch erkennbar, dass hier Rechtssprache sprachökonomisch in Bezug auf die Fluchthandlung eingesetzt und hierbei eine unterrichtende Funktion hat, um nach einer misslungenen Fluchtaktion auf staatliche Hilfe zu hoffen, die „vor unverhältnismäßiger Bestrafung zu schützen“ vermag.

In die Novelle flossen überdies konzise Reiseerinnerungen vor und nach der Wiedervereinigung ein. Das erste Kapitel (über die Erfahrungen am Karl-Marx-Monument im damaligen Karl-Marx-Stadt und heutigen Chemnitz) sowie das fünfzehnte Kapitel (über legale Grenzübertritte sowie über den Todesstreifen mitten im Harz) skizzieren aus der Perspektive eines Besuchers besonders die Impressionen, die mit markanten und fraglichen, staatlich sanktionierten Hinterlassenschaften in Verbindung stehen. Das Dokumentarische basiert darüber hinaus auf einem Interview der Eltern mit dem Schriftsteller Hermann Burger (1942 – 1989) und weniger auf Rechercheergebnisse, die wiederum das Werk unnötig in die Länge gezogen hätten.

Mein Leseeindruck bestätigt die Empfehlung der Novelle für den Oberstufen-Unterricht, die das bayrische „Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung“ veröffentlicht hat. Ich werde nach der Lektüre noch stärker unser rechtstaatliches Fundament schätzen, das weltweit durch verschiedene Strömungen herausgefordert wird. Es ist nicht selbstverständlich, in einem Rechtsstaat zu leben, dem man auch in heiklen Fällen sein Vertrauen schenken kann und muss.  

Die Fluchtnovelle kann beim Suhrkamp Verlag bestellt werden. Bis Ende September ist der Text auch in der ard-Mediathek als Hörbuch verfügbar.

Die doppelte Vergegenwärtigung: Martin Mosebachs Bild-Sprache

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Der Schaffenskraft des Frankfurter Schriftstellers Martin Mosebach bin ich in den letzten zwölf Monaten in gleich drei unterschiedlichen Konstellationen intensiver begegnet. Einmal, im März 2025, leibhaftig in einem Gespräch zu religiösen Spuren in der Literatur (zusammen mit der für mich damals noch unbekannten Schriftstellerin Marika Bodrožić); ein zweites Mal, im Mai 2025 während des Literarischen Quintetts am gleichen Veranstaltungsort, dem Ideen-Raum der Universitätsbibliothek Chemnitz, bei dem über seinen jüngsten Roman Taube und Wildente diskutiert wurde, und ein drittes Mal bei der Lektüre just dieses Romans.

Ich gebe zu, dass ich bisher die vier oder fünf von mir gelesenen Romane Mosebachs ausgeliehen habe und ich immer wieder zu dem Ergebnis komme, dass ich sie nicht so recht greifen kann. Womöglich hätte ich stets eine Zweitlektüre vornehmen müssen. Aus Taube und Wildente habe ich aus einem ganz einleuchtenden Grund mehr mitgenommen. Das liegt daran, dass ein wichtiger Schauplatz, die Sommerresidenz des Verlegers Rubert Dalandt und seiner Familie, bei Aix-en-Provence angesiedelt ist, in etwa dort, wo ich ca. 10 Monate während meines Masterstudiums wohnen durfte. Allein der Name des Schauplatzes, La Chaumière, frei übersetzt ein einfaches Landhaus, ruft in mir Erinnerungen wach, ohne dass irgendeine Handlung ausschlaggebend wäre.

Ein weiteres Erinnerungszeichen ist die an diesem Schauplatz nahezu unvermeidliche Auseinandersetzung mit dem Werk von Paul Cézanne. Hier zeigt Mosebach, dass er ein Wortkünstler ist. Ich kann daher leicht meinen Aufenthalt vor knapp zwanzig Jahren vergegenwärtigen.

Der Roman geht jedoch weniger über Cezanne, sondern mehr über das im Roman eine wichtige spielende Wildstilleben Tote Feldtaube und Wildente (1884) von Otto Scholderer (1834 – 1902), das bis zur Zerstörung bei einem Wohnungsbrand in Mosebachs Wohnung hing. Der Stoff hat es sogar (neben dem erwartbaren Feuilletonteil) am 26.10.2022 in den Teil Natur und Wissenschaft der Frankfurter Allgemeinen Zeitung geschafft, vor allem, weil Dalandt beabsichtigt, einen Dante-Essay zu schreiben, und der Redakteur Patrick Bahners erstaunliche Bezüge von der Göttlichen Komödie zum Scholderer-Stillleben erkannt hat. Im Artikel ist auch zurecht die Rede von einer „Kunst sinnlicher Vergegenwärtigung“.

Ganz sicher thematisiert der Roman auch die Frage nach dem Umgang mit Erbe allgemein. Die Familie Dalandt ist nur die Nutznießerin, aber nicht die Eigentümerin seiner Sommerresidenz, die genauso wie eine Kunstsammlung von seinem Schwiegervater Cornelius de Kesel in eine Familienstiftung überführt worden ist, unter denen – oh Wunder – auch ein Cézanne-Aquarell ist. Es gibt nur eine Ausnahme: Taube und Wildente ist explizit seiner Ehefrau Majorie de Kesel zugedacht worden, die zusammen mit ihrer Schwester „Begünstigte“ jener Stiftung ist. Dalandt erwirbt im Laufe des Romans nach zähen Verhandlungen für 60000 Euro von seiner Frau dieses Gemälde, damit sie notwendige Reparaturen in der Chaumière veranlassen kann, und überführt es in seine Wohnung nach Deutschland, wo es das Romanende nicht überdauert. Mehr soll zur Handlung nicht gesagt werden…

Nun zu Cézanne: Zu Anfang des Romans hat Dalandt den Vertriebschef des Verlags, Allmendinger, und die Lektorin Sieglinde Stiegle zu Gast, um dessen Buchprojekt zu besprechen. Der Ausblick  wird von Allmendinger wie folgt kommentiert: „Voilà, die Montagne-Sainte-Victoire. Der Berg schwebt über der Chaumière, deshalb ist das Haus überhaupt gekauft worden. Es ist eingefügt in ein gigantisches dreidimensionales Cézanne-Gemälde.“ Anschließend packt der Erzähler sein ganzes Kunstverständnis im Hinblick von Cézanne aus, als er sich in die ausschweifenden Gedanken von Stiegle hineinversetzt:

Tatsächlich, da war er, der Cézanne-Blick. Niemals hätte sie diesen von ihr bewunderten Meister als Naturalisten bezeichnet. Sie war stets überzeugt gewesen, daß es sich bei seinen Landschaften um Stilisierungen handelte, die vor allem die eigene Handschrift ausstellen sollten, die sehr spröde, geradezu bröckelige Pastosität, die wie unter Überwindung eines Widerstands aufgetragenen Flecken, die durch viel Weiß ermatteten Farben, das schwache Grün, das fahle Gelb, die nicht ineinander verschmolzenen Farbfelder, und hier offenbarte sich nun, dass der Mont-Sainte-Victoire wirklich so aussah: in der Sonne wie ein Kadaver ausgedörrt, trocken wie Gips oder Mehl, blaß und ausgesogen. Dies alles war naturgetreu erfasst, jedenfalls jetzt im Mittagslicht – abends mochte der Berg seine müden Wangen rosa schminken, aber war es nicht ein besonderes Verdienst seines Malers, daß er sich mit romantischem Lichtzauber nicht eingelassen, sondern seinen Lebensberg in der nüchternen Nacktheit des Tageslichtes hatte erscheinen lassen? Phantasie war schön und gut, aber noch aufregender war die Entdeckung, dass ein Kunstwerk, das sie für gänzlich autonom gehalten hatte, in Wahrheit sehr eng an eine Realität angelehnt war und sie sogar übertraf.

Nun stelle ich dem ausführlichen Zitat zwei Fotos der Saine-Victoire gegenüber, die ich im September 2006 in Le Tholonet machte. Ich habe sie nachträglich digitalisiert:

Provence
Abendstimmung „mit romantischem Lichtzauber“ – Mont Sainte-Victoire im Herbst 2006 (Privatfoto)
Provence
Nachmittagsstimmung in „nüchterner Nacktheit“ – Mont Sainte-Victoire im Herbst 2006 (Privatfoto)

Martin Mosebach schafft es, literarisch ein Kunstwerk so zu beschreiben, dass es intensiver (nach-)wirkt als in der Realität. Der letztzitierte Satz ist auch ein Hinweis darauf, dass er es anstrebt. Der Vergleich lässt sich leicht ziehen: Wenn man ein Gemälde betrachtet, dann geschieht das oft recht flüchtig, und sei es bei einer Führung. Auch als ich damals täglich die Sainte-Victoire sah, hatte ich bei den aufmerksamen Ausblicken auf die Bergkette wohl zu flüchtig die im Unterricht besprochenen Auszügen aus Rainer Maria Rilkes Briefe über Cézanne gelesen. Vielleicht war der Mythos Sainte-Victoire auch zu nah und zu real; nun stütze ich mich auf die Erinnerung von vor 20 Jahren, die für die Vergegenwärtigung nützlich ist.

Eine noch intensivere Verdichtung der Realität lässt sich bei der Darstellung von Taube und Wildente beobachten (Scholderers Gemälde ist am Ende des Romans übrigens abgebildet.). Wenn man das siebte und zehnte Kapitel des ersten Teils, wo sich das Werk vernachlässigt in der Chaumière befindet und den Anfang des zweiten Kapitels im zweiten Teil (nach dem Bild-Transfer nach Deutschland) liest, dann bekommt man eine Vorstellung davon, wie sehr die Literatur dazu beiträgt, Scholderers Gemälde zu vergegenwärtigen und dabei den Kontext (Lichteinfall, Platzierung etc.) zu berücksichtigen. Selbst wenn einem Mosebachs bildungsbürgerlicher Stil nicht besonders zusagt, so ist doch der ästhetische Mehrwert erkennbar: Ein Roman über ein gemaltes Kunstwerk kann mit seinen Textschichten auch Teile von Lebens-Geschichten im wahrsten Sinne des Wortes wachrufen. Was zu Cézanne im Roman nur anklang, wird zu Scholderer so vertieft, dass man auch als Leser in diese Farbschichten eintauchen kann, selbst wenn es sich bloß um ein winziges, wichtiges Detail, um einen „zinnoberroten Punkt“ handelt.

Der Roman ist bei dtv erschienen; das längere Zitat findet sich in der Taschenbuchausgabe auf Seite 23. Leider habe ich im Internet keine gute Abbildung von Scholderers Kunstwerk gefunden. Übrigens wirkt eine Rezension in Deutschlandfunkkultur etwas ratlos; dort wird der Maler sowohl auf der Homepage als auch bei der Rezensentin Verena Auffermann zu Otto Schloderer (sic!). Eine deutlich positivere Kritik von Wolfgang Schneider, die auch sehr gut die Handlung zusammenfasst, findet sich im Tagesspiegel.

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