Kann ein Teddybär Menschenrechte stärken? Wie viele Menschenrechte stecken in Ihrem Laptop?
Das sind Fragen, die Mitte Februar 2021 unkommentiert bei der Vorstellung des geplanten Lieferkettengesetzes großformatig nach längeren Verhandlungen zwischen drei Ministerien (zuständig für Arbeit und Soziales, für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung sowie für Wirtschaft und Energie) ins Fernsehbild rückten.
Hinter einer Ja/Nein-Frage und einer W(ie viele)-Frage macht man sich normalerweise wenig Gedanken, doch hier bin ich mir sicher, dass der PR-Bereich der Bundesregierung viel Aufwand getrieben hat. Wenn eine Gesetzesnovelle vorgestellt wird, ist das normalerweise etwas für Rechtsexperten, denn bis zur Verabschiedung des Gesetzes liegt ja noch ein gewisser Weg, der meist nur bei umstrittenen Gesetzesvorhaben mit der medialen Öffentlichkeit stärker geteilt wird. Ansonsten würden Bürgerinnen und Bürger einzelne neue Gesetze ohne weiteres benennen können. In meinem Kopf tauchen nur ganz wenige Gesetzesbezeichnungen der letzten Jahre auf; doch das Lieferkettengesetz hat es dorthin geschafft, bevor es überhaupt verabschiedet wurde. Ich bin mir sicher, dass der Laptop und der Teddy – eine Teedose kredenzt ein weiteres Plakat – in Verbindung mit den Fragen meine Aufmerksamkeit erweckt hat und nicht nur mein allgemeines Interesse für Themen der Nachhaltigkeit und der globalen Wirtschaftsbeziehungen. Die Fragen sind zwar sprachlich einfach, doch die Antwort ist alles anderes als simpel: Wenn wir Spielzeug oder technische Geräte kaufen, haben wir so gut wie keine Kenntnisse darüber, ob Menschenrechte bei der Produktion eine Rolle spielen oder nicht. Hingegen sind Qualitätsaspekte des Produktes im Spiel. Also ist der produzierende Mensch weniger wichtig als ein gut funktionierendes Gerät bzw. ein lang haltendes Stofftier? Offensichtlich schon. Der Appell auf den Plakaten lautet:
Stärken Sie Menschenrechte, indem Sie bei Ihrem Kauf auf menschenwürdige Produktionsbedingungen achten.
Ich bin gespannt, ob man sich der kundenseitigen Verantwortung wird stellen können. Dafür müssen ja beim Kauf ausreichend Informationen vorhanden sein. Ob das Gesetz erfolgreich dazu Händler und Produzenten wird zwingen können, nachdem der Nationale Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte (2016-2020) als breit angelegte Initiative tendenziell nur ein gut gemeinter, jedoch nicht verbindlicher Plan gewesen ist? Ich stelle mir vor, wie Kunden in Zukunft auch auf Etikettenschwindel achten müssen, denn wohl wird es um vertrauenswürdige Labels gehen, die eine Garantie dafür abgeben sollen, dass menschenwürdig produziert wurde. Einige Fair-Trade-Labels wie der staatlich anerkannte Grüne Kopf sind ja auch schon etabliert, nicht nur bei Lebensmitteln. Klarheit zu der wachsenden Anzahl von Labels schafft inzwischen auch eine ständig aktualisierte Webseite.
Wenn man den ministeriellen Verlautbarungen Glauben schenkt, dann leisten 25 Millionen Menschen auch für nach Deutschland importierte Produkte Zwangsarbeit; darin sind 75 Millionen Kinder (jünger als 12 Jahre) nicht inbegriffen, die unter das Stichwort „Kinderarbeit“ fallen. Diese Zahlen bleiben abstrakt; deswegen ist eine Verdinglichung zur Vermittlung genau richtig. Es wird kaum möglich sein, sämtliche Lieferketten „dahinter“ zu untersuchen und zu überwachen, in denen mittelbare Zulieferer vertreten sind. Diese sind nach dem eigenen Geschäftsfeld und den unmittelbaren Zulieferern auf einer dritten Stufe anzusetzen, wenn es um menschenwürdige Arbeitsbedingungen geht. Der Bundesarbeitsminister ist sich dessen bewusst, wenn er in einem „Arbeitsgespräch“-Podcast sagt:
Das Bemühen zählt beim Lieferkettengesetz, nicht der Erfolg, das ist der juristische Unterschied.
Der Aspekt der Nachhaltigkeit ist hier zentral; er bezieht sich auf den Produktions-faktor Arbeit, hinter dem ein zu würdigender Mensch steht. Grundsatz ist der erste Satz des Grundgesetzes, der eben nicht nur im Inland Anwendung finden soll. In einer globalisierten Welt ist die Würde des Menschen nur dann glaubwürdig unangetastet, wenn Handelsvorteile nicht auf Kosten von humanitären Missständen gehen.
Empfehlenswert ist die Vorstellung des Lieferkettengesetzes (Link 1) und der erwähnte Gesprächspodcast mit dem Bundesarbeitsminister Hubertus Heil und dem Unternehmer und Koch Ole Plogstedt, zu dem auch eine Druckfassung vorliegt. Hintergrundinformationen zu den Plakaten werden auch gegeben, wozu auch ein Wissenstest gehört. Sämtliche „Arbeitsgespräche“ mit dem Bundesarbeitsministerium sind hier aufgeführt.
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